Qualifikation

Bei der Prüfung der Qualifikation von Dolmetschern empfiehlt sich besonderes Augenmerk, da die Berufsbezeichnungen ‚Dolmetscher‘, ‚Konferenzdolmetscher‘, ‚Simultandolmetscher‘ oder auch ‚Verhandlungsdolmetscher‘ nicht geschützt sind.

Qualifikation: Der Beruf des Konferenzdolmetschers ist anspruchsvoll, und die Ausbildung erfolgt in der Regel durch ein Hochschulstudium. In Deutschland wurden die Hochschulstudiengänge zum Konferenzdolmetscher (Abschluss: Diplom-Dolmetscher) im Zuge des Bologna-Prozesses auf den Abschluss Master of Arts (MA) Konferenzdolmetschen bzw. Master of Arts in Conference Interpreting umgestellt. Dadurch wird es auch Absolventen anderer Hochschulstudiengänge ermöglicht, in einem weiterführenden Studium die Qualifikation als Dolmetscher (MA) zu erwerben. Privatschulen und andere Einrichtungen bieten ebenfalls Dolmetschprüfungen an, die denjenigen von Universitäten und Fachhochschulen jedoch nicht gleichkommen und deshalb von internationalen Organisationen und Sprachendiensten bei Behörden häufig nicht anerkannt werden.

* Mit freundlicher Genehmigung des VKD im BDÜ e.V.