Honorar & Vergütung

Honorare des Konferenzdolmetschers / Projekthonorar


Das Honorar eines professionellen Konferenzdolmetschers, der als Simultandolmetscher und/oder Konsekutivdolmetscher tätig ist, wird projektbasiert berechnet. Es honoriert die Dolmetschleistung, die der Konferenzdolmetscher während des Einsatzes erbringt. Darüber hinaus vergütet es die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes (Planung von An- und Abreise, bei Online-Einsätzen auch die Vorbereitung der technischen Infrastruktur), eventuelle Tests oder Proben am Tag der Veranstaltung und Zeiten, in denen der Konferenzdolmetscher auf Standby ist. Zuguterletzt wird mit dem Honorar auch die Erfahrung des Konferenzdolmetschers abgegolten, angefangen von der professionellen universitären Ausbildung über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen professionellen Trägern (bpsw. Berufsverbänden) bis hin zur persönlichen Fort- und Weiterbildung des Dolmetschers, bspw. über einschlägige Fachmedien.

Für Präsenzveranstaltungen basiert es auf einem Arbeitstag von maximal 8 Stunden inklusive Pausen, bei dem jedoch die eigentliche Dolmetschzeit vormittags und nachmittags jeweils 2,5 bis 3 Stunden nicht überschreitet.

Für Online-Veranstaltungen basiert es auf einem Arbeitstag von maximal 6 Stunden inklusive Pausen, bei dem jedoch die eigentliche Dolmetschzeit vormittags und nachmittags jeweils 2 Stunden nicht überschreitet. Hintergrund des reduzierten Arbeitstages ist die kognitiv deutlich anstrengendere Arbeit bei Online-Einsätzen. Dabei ist es unabhängig, ob diese in einem professionellen Hub oder einem dolmetschergeführten Hub stattfinden. Einsätze als Online-Dolmetscher von mehr als 2 Stunden erfordern Anpassungen an die Teamstärke des Dolmetscherteams.

Vorbereitungshonorar


Bei fachlich anspruchsvollen Veranstaltungen investiert der Konferenzdolmetscher in eine professionelle Vorbereitung. Dazu gehören neben der Vorbereitung auf die eigentlichen Redebeiträge auch die Vorbereitung rund um das Thema der Veranstaltung. Für eine fachlich präzise Verdolmetschung braucht es neben den eigentlichen Fachtermini auch Hintergrundwissen, um Anspielungen oder vom Redner vorausgesetztes Fachwissen logisch einordnen zu können.

Auch bei wiederkehrenden Veranstaltungen ist Recherche von Nöten, allein um sich einen Überblick über die Entwicklungen seit der letzten Veranstaltung zu machen. Im Bereich Finanzen sind das möglicherweise die Entwicklungen in den relevanten Märkten, Branchen oder Finanzinstrumenten. Im Bereich Medizin sind es neue Operationsmethoden, neue Produkte, neue Techniken oder neue Studien.

Je nach Fachlichkeit der Veranstaltung wenden wir hierfür entweder einen Faktor (auf Grundlage der eigenen Dolmetschzeit) oder eine Stundenpauschale an.

Aufzeichnungshonorar


Wird die Präsenzveranstaltung bzw. die Online-Veranstaltung aufgezeichnet, erhält der Konferenzdolmetscher ein Honorar für die Abtretung seiner Rechte am geistigen Eigentum, die in der Berner Konvention von 1886 definiert wurden, ein Verwertungshonorar. Die Höhe des Honorars ist dabei abhängig von der jeweiligen Verwertung. Eine Verwertung der Dolmetschleistung allein für interne Zwecke wird daher honorarseitig von einer Wiederverwertung (bspw. für Seminare oder YouTube, etc.) unterschieden. Die entsprechende Höhe wird veranstaltungsspezifisch festgelegt.

Stornierung von Einsätzen als Konferenzdolmetscher


Bei einer Stornierung des Einsatzes des Konferenzdolmetschers durch den Auftraggeber werden in der Regel ein Ausfallhonorar und die nachweislich bereits entstandenen Kosten des Dolmetschers erstattet. Kann der Konferenzdolmetscher nach der Stornierung des Eiinsatzes durch den Auftraggeber den Einsatztag durch einen gleichwertigen Einsatz verplanen, entstehen dem Veranstalter, der den Einsatztag ursprünglich storniert hat, keine Kosten für die Stornierung. Stornierungsregelungen sollen sicherstellen, dass der Konferenzdolmetscher, der als Freiberufler tätig ist, seine Arbeitszeit gewinnbringend, d.h. mit Aufträgen verplanen kann. Dass sich immer mal etwas an der Planung des Veranstalters ändern kann, ist klar. Dennoch darf dem Konferenzdolmetscher, der sich den entsprechenden Tag bzw. die Tage für die Veranstaltung freigehalten hat, kein Schaden durch die Stornierung entstehen. Das soll die o.g. Stornierungsregelung sicherstellen.

An- und Abreisezeitentschädigungen


Für die Anreise bzw. Abreise vor oder nach der Veranstaltung, die nicht am Veranstaltungstag selbst stattfinden können, erhält der Konferenzdolmetscher eine so genannte An- bzw. Abreisezeitentschädigung, da er bedingt durch die Anresie am Vortag bzw. die Abreise am Tag nach der Veranstaltung diese Tage nicht für andere Dolmetscheinsätze verplanen kann.

Tagegeld bzw. Per Diem


Ein Tagegeld bzw. Per Diem bezeichnet die Vergütung für Auslagen, die dem Konferenzdolmetscher entstehen, weil der entsprechende Einsatz nicht am beruflichen Wohnsitz des Konferenzdolmetschers stattfindet. Die Höhe des Tagegelds ist abhängig vom Einsatzort und der Einsatzdauer. Muss sich der Konferenzdolmetscher bspw. auch abends am Veranstaltungsort verpflegen bzw. sind die Verpflegungskosten vor Ort höher als im Durchschnitt (bspw. Großstädte wie Paris, London, San Francisco, New York, etc.), wird das Tagegeld entsprechend angepasst.

Unterkunft


Ist eine An- und Abreise vom und zum Einsatz des Konferenzdolmetschers nicht am gleichen Tag möglich, muss der Dolmetscher übernachten. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: erstens kann der Konferenzdolmetscher in das Hotelkontingent des Veranstalters im Veranstaltungshotel eingebucht werden, zweitens kann der organisierende Dolmetscher die Organisation einer adäquaten Unterkunft übernehmen. In diesem Fall werden dem Veranstalter die Kosten hierfür in Rechnung gestellt.

Reisekosten


Ein weiterer Posten, der dem Konferenzdolmetscher vergütet wird, sind die Reisekosten. Je nach Fall entstehen hierbei Kosten für die Anreise per Zug, Auto oder Flugzeug. Die Kosten für die An- und Abreise werden vom Veranstalter mittels eines Kostennachweises oder als Pauschale übernommen.